Krasser Eigenbedarf

Wenn man Marihuana im Kilobereich besitzt, ist der Vorwurf des Drogenhandels regelmäßig nicht fern. Solche Mengen kann man nämlich kaum selbst aufrauchen, weil das Zeug ja irgendwann auch schlecht wird. Einem Mann ist es aber ausgerechnet in Bayern gelungen, das Strafgericht davon zu überzeugen, dass er riesige Mengen Marihuana nur für sich selbst braucht.

Insgesamt ging es um knapp viereinhalb Kilo Marihuana, die bei dem Mann zu Hause gefunden wurden. Vor Gericht sagte der 59-Jährige, er habe als Schüler mit dem Kiffen angefangen, weil er es nur so im Internat ausgehalten habe. Schnell habe er 15 g pro Tag (rund 500 Gramm im Monat) konsumiert, und das sei bis heute so geblieben. Seit dem 18. Lebensjahr baue er auch selbst an. Er leide unter den Folgen eines Wirbelbruchs, habe aber eine Verschreibung von Cannabis nicht erreichen können. In Deutschland war der Mann bislang nicht aufgefallen. Allerdings hatte er in Griechenland eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Drogenschmuggels bekommen; vier Jahre musste er absitzen.

Ein medizinischer Sachverständiger sagte vor dem Amtsgericht München, die Haaranalyse des Angeklagten habe die höchsten Werte ergeben, die ihm in seiner weit über 20-jährigen Tätigkeit untergekommen seien. Die Konzentration sei so hoch, dass sie gut zu den Angaben des Angeklagten passen.

Also doch kein Drogenhandel, das eröffnete dem Amtsgericht München die Möglichkeit zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Gericht hielt dem Angeklagten auch zu Gute, dass er sozial integriert ist. Er vermietet Ferienwohnungen. Aufgeflogen war der Mann übrigens, weil Gäste in seiner Wohnanlage Cannabis-Duft wahrnahmen. Den Gästen soll er gesagt haben, das sei doch gut, dann würden die Kinder besser schlafen.

Mittlerweile will der Mann den Konsum komplett eingestellt haben. Das wies er laut dem Urteil auch durch medizinische Tests nach, was ihm sicher auch wichtige Pluspunkte brachte.

Aus meiner Sicht kann man auch dem Verteidiger des Angeklagten gratulieren, dass die Geschichte offenbar so glaubwürdig rüberkam. Denn selbst wenn sie stimmen sollte, war ja deswegen noch keiner gezwungen, sie auch zu glauben. (Aktenzeichen 1118 Ls 368 Js 139119/18).