Zwei Verteidiger

Manchmal bin ich ja auch nörgelig. Wenn es um offene Kostenrechnungen geht, zum Beispiel. Ein Mandant hat angesichts meiner zugegeben völlig überraschenden Vorstellung, dass ein vereinbartes Honorar auch innerhalb der vereinbarten Zeit gezahlt werden sollte, nun einen interessanten Ausweg gewählt.

Der Mandant beauftragte einen anderen Anwalt. Das ist natürlich sein gutes Recht. Aber vielleicht hätte er mir auch sagen können, dass ich derzeit wohl nicht länger für ihn tätig sein soll. Dann hätte ich das dem Gericht mitgeteilt. Nun erhalte ich aber folgenden Brief des Gerichts:

Der Antrag des Verteidigers K.S. aus Hamburg vom 25.03.2019 auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins vom 07.04.2019 wird abgelehnt.

Begründung:

Der Betroffene hat zwei Verteidiger. Es mag sein, dass Rechtsanwalt S. verhindert ist, allerdings ist bislang weder vorgetragen noch ersichtlich, dass auch Rechtsanwalt Vetter verhindert wäre. Es handelt sich um einen tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall. Eine Terminsverlegung war daher nicht erforderlich.

Hätte man, wie gesagt, durch eine kurze Info an mich verhindern können. Zum Glück ist jetzt der Hamburger Kollege am Zug. Soll er die Sache mit dem Mandanten und dem Gericht klären. Wer weiß, vielleicht verschlägt es mich ja doch noch zu dem Verhandlungstermin. Wenn bis dahin diverse Kleinigkeiten (siehe oben) geregelt sind.