„Seine“ Handynummer

Manchmal gelingt man ja auf abenteuerlichste Weise ins Visier der Polizei. Wie mein Mandant. Der soll angeblich Hausierer sein und eine Frau in Nordrhein-Westfalen vor kurzem mit dem Angebot von Dachdeckerleistungen 1.500,00 € abgezockt haben. Das Geld nahm der Hausierer, aber seither wurde er nicht mehr gesehen. Das einzige, was er hinterließ, war ein auf Wunsch der Kundin geschriebener Zettel mit „seiner“ Handynummer.

Ihr ahnt, was kommt. Die Handynummer gehört meinem Mandanten. Der gehört jedoch nachweislich nicht zum fahrenden Gewerbe. Er ist beruflich sehr gut etabliert und verdient monatlich auch so viel, dass sich nicht unbedingt aufdrängt, er müsse sich durch – im Verhältnis zu seinem Einkommen – kleinere Betrügereien was dazu verdienen.

Der Polizei und der Staatsanwaltschaft war das zunächst egal. Zwar sahen auch sie, dass der Täter ja wohl eher keinen Grund gehabt hätte, seine eigene Handynummer anzugeben, sondern dass er vermutlich nur irgendwelche Zahlen notiert hat. Aber wie es halt heute halt fast schon reflexmäßig so läuft, kam den Behörden eine erkennungsdienstliche Behandlung in den Sinn. Man könnte der Zeugin ja mal Fotos meines Mandanten zeigen…

Sehr nachvollziehbar hat der Mandant allerdings wenig Lust, dass seine Fotos und Fingerabdrücke in die Polizeicomputer wandern. Ich habe deshalb – unter anderem – darauf hingewiesen, dass der Mandant sein üppiges Haar seit vielen Jahren sehr, sehr lang trägt. Von einer Wallemähne hat die Zeugin aber ebenso wenig berichtet wie von einem Dutt oder einer Mütze.

Wenn er es möchte, habe ich dem Staatsanwalt geschrieben, komme ich auch gerne mal mit meinem Mandanten bei ihm vorbei. Dann kann er die Haarpracht gerne betrachten und sich auch überzeugen, dass der Mandant keine Extensions eingezogen hat. Als Berufsoptimist hoffe ich aber, dass selbst dies am Ende nicht mehr für nötig gehalten wird.