Wer nichts sagt, macht jedenfalls nichts falsch

„Wie sicher kann man davon ausgehen, dass derjenige, der allein auf weiter Flur neben einem motorwarmen Auto steht, auch selbst gefahren ist?“

Diese Frage stellt, nicht ganz zu Unrecht, das Offenbacher Informationsportal op-online.de in einem Gerichtsbericht. Es ging um einen Mann, der angeblich verkehrsgefährdend Auto gefahren ist, dabei mehr als zwei Promille hatte und – keinen Führerschein. Die Polizei hielt den Mann nach dem Hinweis eines Zeugen an, als er allein neben dem Auto am Grünstreifen stand und pinkelte.

Der Zeuge, der die Polizei gerufen hatte, konnte den Autofahrer bloß beschreiben. Eher unglücklich waren sowohl Polizei als auch später der Richter, dass sich der Angeklagte mit einem sehr gewandten Trick verteidigte. Er sagte einfach gar nichts zur Sache. Am Ende hatte er mit seiner – absolut legitimen – Berufung auf das Schweigerecht Erfolg. Dem Richter blieb nichts anderes übrig, als die eingangs zitierte Frage mit einem Freispruch zu beantworten.

Unabhängig vom Einzelfall deshalb gerne zum x-ten Male der Hinweis: Wer im Falle eines Falles gar nichts sagt und dabei auch standhaft bleibt, macht jedenfalls nichts falsch. Und im Zweifel sogar sehr vieles richtig.