„Sodass davon ausgegangen werden kann …“

Es geht um die Bestellung einer klitzekleinen Menge Marihuana, die im Darknet erfolgte. Die Ware sollte von DHL ausgeliefert werden. Was aber nicht geschah, weil der Zoll stutzig wurde. In dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts findet sich nur eine kurze Begründung für den Anfangsverdacht:

Der Beschuldigte ist an der Empfängeradresse wohnhaft, sodass davon ausgegangen werden kann, dass er auch der Besteller des Marihuana ist.

Es gab im Vorfeld keine weiteren Ermittlungen. Gar nichts. Für mich liest sich das alles eher wie eine Bedienungsanleitung, wie man jemandem, den man gar nicht leiden kann, ohne jedes Risiko mal so richtig Ärger machen kann. Noch dazu mit geringstmöglichem Aufwand, denn für das Schockmoment sorgt ja letztlich die Staatsgewalt.