Unfallversicherung gilt nicht für WC-Besuch im Home Office

Falls ihr im Home Office arbeitet, seid auf dem Weg zum Klo besonders vorsichtig. Die biologische Pause ist nämlich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, hat das Sozialgericht München entschieden.

Ein Mann, der im Home Office arbeitet, war auf dem Rückweg von der Toilette gestürzt. Kein Arbeitsunfall im rechtlichen Sinn, meint das Gericht. Während der Toilettengang in einem Betriebs- oder Bürogebäude normalerweise versichert ist, fehle dem Arbeitgeber bei einem Home Office jeder Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung. Aus diesem Grund greife der Schutz der Unfallversicherung nicht, so das Gericht (Aktenzeichen S 40 U 227/18).