Millionenentschädigung für U-Haft

Das Land Niedersachsen muss einem zu Unrecht in Untersuchungshaft genommenen Oberarzt rund 1,1 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Dem Transplantationsmediziner war vorgeworfen worden, medizinische Daten gefälscht zu haben, um eigenen Patienten schneller eine Organspende zukommen zu lassen. Von dieser Anklage wurde der Arzt aber rechtskräftig freigesprochen.

Der Arzt saß vom 11.01.2013 bis zum 16.12.2013 in Untersuchungshaft. Für diese Zeit machte er Verdienstausfall geltend. Dabei konnte der Arzt belegen, dass er eigentlich zum Jahresbeginn 2013 in einer jordanischen Fachklinik einen Job hätte antreten können. Für die Tätigkeit war ihm ein Honorar von monatlich 50.000,00 US-Dollar zugesagt worden. Dieses Gehalt soll das Land Niedersachsen aber auch noch über das Ende der Untersuchungshaft hinaus zahlen. Der Arzt hatte nach vorläufiger Entlassung gegen Kaution seinen Reisepass abgeben müssen, so dass er tatsächlich bis zu seinem Freispruch im Mai 2015 nicht nach Jordanien reisen konnte. In Deutschland, so das Landgericht Braunschweig, konnte er wegen der Vorwürfe realistischerweise gar nicht in einer angemessenen Stellung arbeiten.

Freiwillig gezahlt hat das Land Niedersachsen nur die gesetzliche Grundentschädigung für zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft, also 25 Euro pro Tag.

Insgesamt spricht das Gericht dem Kläger einen Verdienstausfalls von rund 1,1 Millionen Euro zu. Weitere 80.000,00 € soll der Kläger erhalten, weil ihn die Strafkaution (500.000,00 €) Zinsen in dieser Höhe kostete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 7 O 367/18).