Auf der Suche nach dem Sachkern

Ich bin ja bekanntermaßen kein großer Anhänger der Theorie, dass der politische Diskurs bei uns über das Strafrecht geregelt werden soll. Oder geregelt werden kann. Ein Urteil des Landgerichts Berlin geht auch in diese Richtung, dürfte aber doch etwas über das Ziel hinausschießen. Wenn die Entscheidung in den Medien, zum Beispiel der Berliner Morgenpost, richtig wiedergegeben wird, soll sich die Politikerin Renate Künast in sozialen Medien tatsächlich als „Drecks Fotze“, „Sondermüll“ und „Stück Scheiße“ bezeichnen lassen müssen.

Solche wirklich unterirdischen Titulierungen fallen an sich in den Bereich der sogenannten Formalbeleidigung. Das heißt, selbst wenn man in der Kritik noch irgendeinen Sachkern erkennen könnte, ändert das nichts am Umstand, dass es dem Äußernden bei der Verwendung dieser Formulierungen tatsächlich nur um eine (tiefgreifende) Ehrverletzung geht oder gehen kann. Selbst ein emotional aufgeladenes Thema wie Sex mit Kindern (dessen Billigung Künast wohl fälschlicherweise unterstellt wurde) rechtfertigt es eigentlich nicht, Kommentatoren unter anderem zuzubilligen, sie hätten gerade noch das „Stilmittel der Polemik“ auf ihrer Seite. Genau das geschieht aber angeblich in dem Urteil.

Ein höheres Empörungspotenzial – also je heikler das Thema, desto höher ist die Schwelle zur Beleidigung gehängt – ist eigentlich auch nicht der Maßstab, den das Bundesverfassungsgericht für die Prüfung möglicher Beleidigungen anmahnt. Das Gericht verlangt, wie schon angedeutet, eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Beleidigten und der Meinungsfreiheit des vermeintlichen Beleidigers. Dabei muss gefragt werden, ob die geäußerte Kritik noch einen zumindest leidlich erkennbaren sachlichen Kern hat. Diese Prüfung unterblieb zum Beispiel im Fall eines Rechtsanwaltes, der eine Juristin als „durchgeknallte Staatsanwältin“ bezeichnet hat, was dann zur Aufhebung des Urteils durch das Verfassungsgericht führte.

Aus der Umschreibung „durchgeknallt“ kann man aber jedenfalls noch dann einen Sachkern rausfiltern, wenn die Parteien eine entsprechend intensive Vorgeschichte verbindet. Diese gab es tatsächlich. Wie das bei „Drecks Fotze“ gelingen soll, ist mir rätselhaft. Zumal die Kommentatoren des fraglichen Artikels Renate Künast ja auch kaum persönlich kennen dürften.

Nun ja, Renate Künast hat gegen das Urteil Berufung angekündigt. Bei den weitaus meisten Bezeichnungen, die zitiert werden, dürften ihre Karten nicht schlecht stehen. Ein Freibrief, jetzt im Internet richtig loszupoltern, ist das Urteil jedenfalls nicht.