Stuntmen in spe

Seit Sommeranfang rollen die E-Scooter über unsere Straßen. Im amtlichen Sprachgebrauch werden sie Elektrokleinstfahrzeuge genannt. Hier war offensichtlich derselbe Autor am Werk, der sich beim Handyparagrafen das Wort „Flachrechner“ für Tablet ausgedacht hat.

Wie auch immer, mit den neuen fahrbaren Untersätzen gibt es auch ganz neue Bußgeldtatbestände. Diese lassen sich in gesamter Schönheit hier nachlesen. Besonders interessant finde ich diese Regelungen:

611006 Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug freihändig. § 11 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 StVG; — BKat 0 10,00

611012 Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. § 11 Abs. 3, § 14 eKFV; § 24 StVG; — BKat 10,00 €

611013 Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 11 Abs. 3, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; — BKat; § 19 OWiG 0 20,00

611014 Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. Es kam zum Unfall. § 11 Abs. 3, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; — BKat; § 19 OWiG 0 25,00

Das mit dem freihändig fahren kann ich ja noch nachvollziehen. Wäre mir als Gelegenheitsnutzer aber bislang auch nicht in den Sinn gekommen. Gewisse Probleme ergeben sich nach meiner Erfahrung bei einigen Fahrten hier in Düsseldorf aber mit der Verpflichtung, den anderen Verkehrsteilnehmern bei einem Spurwechsel oder beim Abbiegen zuzuwinken.

Habt ihr das einhändige Fahren bei flottem Tempo – die Dinger fahren 20 km/h – auf so einem Roller schon mal probiert? Vor allem, wenn der Radweg oder die Straße nicht die Beste ist? Ich fahre heute nachmittag noch mal Probe. Falls ihr hier im Blog mehr als drei Tage nichts lest, wisst ihr Bescheid.

Ansonsten sollten wir uns darauf freuen, wie die Gerichte über diese staatlich angeordnete Gesellenprüfung zum Stuntman urteilen.