Ich sage immer, als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollte man es nicht eilig haben. Einzige Ausnahme: Man sitzt in Untersuchungshaft. Insoweit kommt mir die Arbeitsweise einer norddeutschen Staatsanwaltschaft entgegen. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt – Ende Oktober 2019 – Anklage gegen meinen Mandanten erhoben.
Offensichtlich um eine unnötigen Versendung der Akte (Arbeit, Kosten) vorzubeugen, steht im Begleitschreiben folgender Hinweis:
Die Akte befindet sich noch auf dem Ihnen bekannten Stand vom 01.09.2018.
Insoweit bin ich also vollständig informiert. Auch wenn ich nach dem Jahr Leerlauf jetzt doch erst mal nachlesen muss, um was es in dem Fall genau geht…