Kann Facebook deutsch?

Gibt’s bei Facebook niemanden, der deutsche Gerichtsentscheidungen lesen und verstehen kann? Genau dies hatte das Unternehmen an seinem Sitz in Irland behauptet – und die Zustellung einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf abgelehnt.

Innerhalb der EU können Empfänger gerichtlicher Schriftstücke die Zustellung verweigern, wenn sie das Schriftstück nicht verstehen und wenn es nicht in der Amtssprache abgefasst ist, die am Zustellungsort gilt. Facebook hatte sich wohl auf den Standpunkt gestellt, die Mitglieder der Geschäftsführung verstünden kein Deutsch, deshalb habe das Unternehmen Anspruch auf eine Übersetzung.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht dies anders. Es komme darauf an, ob das Unternehmen insgesamt so organisiert ist, dass ausreichende Sprachkenntnnisse bei Mitarbeitern vorhanden sind, insbesondere in der Rechtsabteilung. Das sei bei Facebook aber doch sehr offensichtlich der Fall. Die Richter verweisen darauf, dass die komplette Webseite auf deutsch zur Verfügung steht, ebenso die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und viele weitere Dokumente.

Facebook darf sich also nicht dumm stellen (Aktenzeichen I-7 W 66/19).