Frei Parken in Frankfurt – seit heute ist das gar nicht weit hergeholt. Das Oberlandesgericht erklärt nämlich die Praxis der Stadt Frankfurt für unrechtmäßig, dass von privaten Firmen überlassene Leiharbeitskräfte (in Uniform) den ruhenden Verkehr überwachen. Es handele sich bei der Ahndung von Parkverstößen um eine hoheitliche Aufgabe, so das Gericht. Diese Aufgabe dürfe nicht von Privatfirmen übernommen werden – auch die Bezeichnung der Mitarbeiter als „Stadtpolizisten“ ändere hieran nichts.
Auslöser für den sicherlich wegweisenden Richterspruch war ein Knöllchen wegen unerlaubten Parkens. 15 Euro sollte ein Autofahrer zahlen, was er verweigerte. Die Richter am Oberlandesgericht suchten nach einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, welche die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an private Firmen gestattet. Sie wurden nicht fündig und erklären die Praxis deshalb für rechtswidrig. Auch „Hilfspolizisten“, die das Gesetz vorsehe, müssten aus den Reihen der Stadtverwaltung kommen.
Die Kritik an der städtischen Praxis fällt recht deutlich aus. Frankfurt habe „die Verkehrsüberwachung den privaten Dienstleister im strafbewehrten Gewand einer Polizeiuniform durchführen“ lassen. Damit sei nach außen der „täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit“ aufgebaut worden, „um den Bürgern und Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln“.
Mit der Entscheidung dürften zumindest alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Bußgeldverfahren auf der Kippe stehen (rund 700.000 Knöllchen sind es pro Jahr in Frankfurt). Nicht nur hessische Kommunen wird das Urteil aufscheuchen, auch in anderen Bundesländern sind die aufgeworfenen Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt. Jedenfalls weist das OLG darauf hin, keine einschlägigen Entscheidungen gefunden zu haben (Aktenzeichen 2 Ss-Owi 963/18).