Das Land Bayern hat heute eine landesweite Ausgangssperre oder, milder formuliert, Ausgangsbeschränkung verhängt. Diese tritt um Mitternacht in Kraft. Allerdings zeigt die Anordnung – was ich gut finde – sehr deutlich, dass man die Beschränkung der Freiheitsrechte nicht übertreiben will.
So definiert das Regelwerk als zulässigen Grund für den Aufenthalt im Freien nicht nur Einkäufe und den Arbeitsweg, sondern auch (Punkt 5g):
Sport und Bewegung an der frischen Luft
Bei einer Kontrolle kann man also sagen, ich will mir die Füße vertreten. Tatsächlich verhindert die Regelung also für den öffentlichen Raum nur die Gruppenbildung im Freien, was aufgrund der Sachlage ja nun auch ein nachvollziehbares Anliegen ist.
Ein mehr oder weniger schlichtes Versammlungsverbot hätte demnach aber auch gereicht.