Auch die Justizvollzugsanstalten bleiben von der Corona-Problematik nicht verschont. Die nordrhein-westfälische Landesregierung versucht nun, die Risiken zu minimieren.
Gefangene, die nur kurze Freiheitsstrafen verbüßen oder nur noch einen geringen Strafrest haben, werden entlassen. Außerdem soll es zunächst keine Inhaftierungen in vergleichbaren Fällen geben. Was die Freigelassenen betrifft, scheint es sich entgegen ersten Angaben nicht um eine Amnestie zu handeln. Der Justizminister hat mittlerweile erklärt, es gebe keinen „Corona-Rabatt“ und die Strafen würden nicht erlassen, sondern erst mal nur ausgesetzt.Es handelt sich um eine Strafaussetzung, die mit Rücksicht auf den Strafvollzug gesetzlich möglich ist ist (§ 455a StPO).
Gleichzeitig soll aber wohl großzügig und wohlwollend über Bewährungen entschieden werden, damit die Gefangenen möglichst nicht zurückkehren müssen. Jedenfalls wurden die Anstalten nach meinen Informationen gebeten, positive Stellungnahmen für die Gerichte zu schreiben.