„Abgesprochene Sanierung“

Für die Mieter einer Kölner Wohnung war es ein Albtraum. Als sie nach Hause kamen, waren Dach und Wände eingerissen – die Vermieterin spricht dagegen von einer „abgesprochenen Sanierung“. Das Amtsgericht Köln positioniert sich pro Mieter und erließ eine einstweilige Verfügung.

Die Vermieterin, eine Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, muss die Wohnung nun wieder herstellen und den Mietern übergeben. Dem Einwand der Vermieterin, die Sanierung sei abgesprochen gewesen, konnte der Richter nicht viel abgewinnen. Fakt war nämlich, dass die Handwerker einfach in die abgeschlossene Wohnung eindrangen. Wenn jemand aber seine Wohnung abschließen, gab der Richter zu bedenken, tue er damit kund, dass er nicht möchte, dass jemand reingeht. Somit dürfte es sich bei der Aktion der Vermieterin um „verbotene Eigenmacht“ (§ 858 BGB) gehandelt haben.

Weitere Einzelheiten berichtet die Rheinische Post.