Freischuss: Corona-Semster zählt nicht

Jurastudenten in Niedersachsen bekommen wegen der Corona-Pandemie etwas mehr Luft bei der Abschlussprüfung. Das Sommersemester 2020 wird beim sogenannten „Freischuss“ nicht angerechnet. Das gilt nicht nur für aktuelle Prüfungsjahrgänge, sondern für alle Studierenden ab dem 1. Semester.

Der Freischuss soll Studenten dazu animieren, früh ihr Staatsexamen zu machen. Wer seine Klausuren bis zum Ende des 8. Semesters schreibt, hat nicht nur zwei Versuche, sondern insgesamt drei. Dabei kann der Prüfling selbst entscheiden, ob er seine Note aus dem ersten Versuch akzeptiert oder es noch mal versucht.