Auch wenn man derzeit nicht nach Malle reisen darf, tut sich für das Biotop – insbesondere seine Gewächse in Form von Malle-Partys – so etwas wie eine neue Freiheit auf.
Der Begriff „Malle“ ist nämlich nach einer Entscheidung des Europäischen Markenamtes künftig nicht mehr geschützt. Sicher sehr zum Leidwesen eines Hildener Musikproduzenten, der sich vor Jahren Malle in vielfältiger Kombination als Marke sicherte. Seither war er immer wieder durch Abmahnungen aufgefallen.
Einzelheiten zu der Entscheidung kann man bei der Legal Tribune Online lesen. Aber bitte möglichst bis zum Ende, denn dort steht, dass ausgerechnet in der Malle-Hochburg Deutschland noch innerdeutsche juristische Hürden bestehen. Also nicht zu früh zu Malle-Partys einladen, so sie denn coronabedingt überhaupt zulässig sind.