In Hohenstein-Ernstthal in Sachsen sind in letzter Zeit 37 Autos zerkratzt worden. Schaden: rund 30.000 Euro. Die Täterin konnte jetzt von der Polizei ermittelt werden. Sie ist gerade mal sieben Jahre alt – und hatte ein eher lauteres Motiv.
Das Mädchen war auf die Idee gekommen, die Autos mit Schneeflocken zu verzieren. Anscheinend hatte sie aber nur Steine zur Hand, um ihre kleinen Kunstwerke anzubringen. Ihr sei aber nicht bewusst gewesen, dass Autos dabei Schaden nehmen, soll sie der Polizei gesagt haben. So berichtet es n-tv, dort kann man auch eine der Schneeflocken bewundern.
Strafrechtlich kann das Kind nicht belangt werden, da Kinder erst ab einem Alter von 14 Jahren strafmündig sind. Problematischer ist schon die zivilrechtliche Haftung. Ab 7 Jahren kann man schon haften, aber nur wenn die nötige Einsichtsfähigkeit gegeben ist (§ 828 BGB). Aber da gibt es ja noch das berühmte „Eltern haften für ihre Kinder“ (§ 832 BGB). Gut möglich also, dass die Erziehungsberechtigten zahlen müssen, wenn sie auf ihre Tochter nicht ausreichend aufgepasst haben.