Randalierer an Bord – Airline haftet nicht

Wenn ein Flugzeug wegen eines Randalierers erheblich verspätet ist, muss die Fluggesellschaft nicht unbedingt eine Entschädigung an die Passagiere zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Wegen eines aggressiven Fluggastes musste ein Flugzeug in Portugal zwischenlanden. Für die stundenlange Verzögerung forderte ein Fluggast die vorgeschriebene Ausgleichszahlung (zwischen 250 und 600 Euro). Das verweigerte die Airline jedoch mit der Begründung, die Fluggastrechte-Verordnung schließe die Haftung bei „außergewöhnlichen Umständen“ aus.

Ein Randalierer an Bord, der eine Zwischenlandung erzwinge, ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshof so ein außergewöhnlicher Umstand. Mit einer derartigen Bedrohung der Flugsicherheit sei normalerweise nicht zu rechnen. Das gelte aber nur, wenn das Risiko durch den Fluggast nicht schon bis zum Boarding hätte auffallen müssen. Außerdem dürfe die Situation nicht vom Personal (mit-)verschuldet worden sein (Aktenzeichen C-74/19).