Jeder Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung muss natürlich gerichtsfest begründet sein. Deshalb lässt es sich das Ordnungsamt auch nicht nehmen, in seinem Bußgeldbescheid einleitend erst mal zu erklären, was eine Gangbang-Party ist:
Unter einer Gangbang-Party versteht man eine besondere Form des Gruppensex, für den eine extreme Überzahl dominanter bzw. aktiv-penetrierender Teilnehmer und die abwechselnde Penetration weniger submissiver bzw. passiv-rezeptiver Teilnehmer charakteristisch ist.
Die juristischen Probleme des Falles liegen allerdings nicht in dieser grandiosen Definition. Aber davon erzähle ich besser erst nach dem Gerichtstermin.