Nicht zucken

Der Mandant muss sich einmal in der Woche auf der Polizeiwache melden. Gegen ihn besteht ein Haftbefehl. Der Haftbefehl ist außer Vollzug gesetzt, eben gegen die betreffende Meldeauflage. Könnte offen gesagt schlimmer sein, die Tatvorwürfe sind nicht ganz ohne.

Der Mandant hatte nun die Frage, ob man die Auflage nicht etwas abmildern kann. Er möchte auch mal länger als eine Woche aus der Stadt. Das ist an sich nachvollziehbar. Wäre da nicht der Umstand, dass das Verfahren jetzt schon geraume Zeit vor sich hindümpelt. Der Haftbefehl ist 27 Monate alt, die Anklageschrift liegt nun schon 23 Monate beim Gericht. Seitdem ist nichts mehr passiert.

Da stellt sich natürlich die Frage, was man mit der höflichen Bitte, das Meldeintervall zu verlängern, alles anrichten kann. Jemand, bevorzugt ein Richter, denkt: Scheibenkleister, gibt’s die Sache wirklich noch? Zieht die Akte aus einem dicken Stapel Papier hervor – und schenkt dem Mandanten einen baldigen Verhandlungstermin ein. Bei dem nicht unbedingt was Erfreuliches rauskommen muss.

Ich habe den Mandanten aufgeklärt, warum wir momentan auf Tauchstation bleiben und auf keinen Fall zucken. Mit jedem Monat, der vergeht, rückt das Unmögliche näher: eine glimpfliche Lösung der Sache. Auch bekannt als Bewährungsstrafe. Die Meldeauflage empfindet der Mandant jetzt als gar nicht mehr so schlimm. Freut mich, dass ich helfen konnte.