zbsrlp

Die Zentrale Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz verschickt keine unverschlüsselten PDF-Dokumente per E-Mail. Es sei denn, der Betroffene ist ausdrücklich damit einverstanden. Was natürlich erst mal niemand ist.

Damit die Versendung verschlüsselter PDF-Dokumente aber nicht so übermäßig kompliziert ist, weil mangels Passwort kein Empfänger die Datei öffnen kann, lässt sich das benötigte Passwort direkt im Merkblatt nachlesen, das jedem Anhörungsbogen der Behörde beiliegt:

Das Passwort ist übrigens für jeden gleich.