Krakelig

Das gibt’s auch nicht jeden Tag. Ein Vernehmungsprotokoll, das der zuständige Polizeibeamte mit Kugelschreiber aufgeschrieben hat, weil mein Mandant schon bei der Hausdurchsuchung unbedingt Stellung nehmen wollte. Heraus kamen 7 krakelige Seiten, aber was kann ich schon groß sagen? Meine Handschrift ist auch nicht unbedingt leserlich.

Jedenfalls habe ich mich interessiert durchs handschriftliche Protokoll (Seiten 48 bis 55 der Ermittlungsakte) gekämpft. Um dann festzustellen, dass der Beamte noch mal alles abgetippt und fein säuberlich in die Akte geheftet hat – ab Seite 56. Sicher hat auch die Staatsanwältin über diese Reihenfolge dezent geflucht. Das tröstet mich leise.