In Düsseldorf dürfen Vermieter weiter ihre E-Scooter und Mietfahrräder auf Gehwegen abstellen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied in einem Eilverfahren zu Gunsten eines Fahradvermieters, dass die Neuregelungen in der Straßensatzung derzeit nicht angewendet werden dürfen. Durch Nutzungsgebühren und sogar Verbote wollte die Stadt die die Probleme mit zu vielen und falsch geparkten Rädern und Scootern in den Griff bekommen.
Laut dem Gericht spricht allerdings viel dafür, dass die Fahrzeuge im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs abgestellt werden dürfen. So lange die Einnahmen aus der Vermietung und nicht die aus Werbeflächen an den Fahrzeugen vorrangig seien, dienten diese als zulässige Verkehrsmittel. Sie dürften dann halt auch auf Gehwegen stehen.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Stadt es bislang unterlassen hat, Abstellflächen für solche Räder auszuweisen. Das kennt man ja mittlerweile von den Carsharing-Plätzen (Aktenzeichen 16 L 1774/20)