Freie Fahrt für die Feuerwehr – und ihre Grenzen

Freie Fahrt für Polizei und Feuerwehr. Das gilt zwar im Einsatzfall. Aber ein Freibrief ist das noch nicht, wie das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil feststellt. Geklagt hatte ein Mann, dessen Wagen von einem Feuerwehrauto gestreift wurde.

Der Kläger stand mit seinem Auto an einer roten Ampel, als ein Feuerwehrauto bei einer Blaulichtfahrt auf der Kreuzung wendete, um freie Fahrt zu bekommen. Bei dem Manöver berührte das Feuerwehrauto den stehenden Wagen. Das konnte der Mann durch eine Zeugin belegen. Blieb noch der Einwand der Feuerwehr, der Autofahrer habe (mehr) Platz machen müssen. Hierzu merkt das Gericht an, in diesem Fall müssten die Einsatzkräfte beweisen, dass der Autofahrer auch tatsächlich Platz ausweichen konnte. Dieser Beweis sei der Feuerwehr aber nicht gelungen. Der Autofahrer erhält jetzt Schadensersatz (Aktenzeichen 5 O 58/18).