Beherbergungsverbot erschwert Gerichtsverfahren

Die Beherbergungsverbote sorgen auch bei der Justiz für Probleme. So hat das Bundesverfassungsgericht eine für heute 10 Uhr anberaumte Verhandlung auf 12 Uhr verschoben. Es ging um eine Klage der Linksfraktion wegen des Ceta-Freihandelsabkommens. Dazu wären mehrere Prozessteilnehmer aus Berlin angereist.

Den baden-württembergischen Hotels ist es derzeit aber untersagt, Gäste aus Berlin zu beherbergen. Die Vorschriften machen keinen Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Reisen. Das Gericht verschob den üblichen Verhandlungsbeginn (10 Uhr), damit die Beteiligten ohne Übernachtung anreisen können. Außerdem soll bis maximal 17.30 Uhr verhandelt werden, damit alle wieder nach Hause kommen.

Ich habe in meinem Terminkalender auch einige Verhandlungen, zu denen ich nicht am Morgen anreisen kann, weil ich sonst verhandlungsunfähig wäre. Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt. Ich rechne sowieso auf einen weitgehenden Lockdown ähnlich wie im Frühjahr. Dann hätte sich das mit den Gerichtsterminen ohnehin erledigt.