Bei uns schon strafbar

Laut Spiegel und taz soll das Verschicken sogenannter „Dick-pics“, also Fotos des männlichen Geschlechtsorgans, in Finnland unter Strafe gestellt werden. Das Strafmaß soll von einer Geldstrafe bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe reichen.

In Deutschland ist das Versenden solcher Bilder bereits nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB strafbar und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Natürlich ist es nicht schön, unaufgefordert sexuelle Bilder zu erhalten. Dass das Versenden solcher Bilder aber ein Unrecht darstellen soll, das man gleich mit dem scharfen Schwert des Strafrechts bekämpfen sollte, erschließt sich mir jedenfalls nicht. Welches Rechtsgut soll denn zum Beispiel damit geschützt werden? Außerdem heißt es in den Artikeln weiter, dass es häufig schwierig sei, den Täter ausfindig zu machen. Daran ändert aber auch eine Strafnorm nichts.

Auf die generellen Zweifel, ob gesellschaftliche Probleme mit immer schärferen Gesetzen zu lösen sind, will ich in diesem Artikel gar nicht weiter eingehen.

Autor: RA Dr. André Bohn