Gleichheit, umgekehrt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am Donnerstag Mitgliedern von Fitnessstudios Hoffnung gemacht – jedenfalls für Bayern. Die Schließung der Studios zur Eindämmung der Corona-Pandeme verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, entschieden die Richter. Andere Indoor-Sportarten waren von der Regelung nämlich nicht erfasst. Einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung konnte das Gericht nicht erkennen.

Die Freude bei den Freizeitsportlern dürfte sich aber in Grenzen halten. Denn die bayerische Staatsregierung zieht die drastische Konsequenz, indem sie den Gleichheitsgrundsatz nunmehr umgekehrt anwendet. Kurzerhand werden nun alle Indoor-Sportanlagen so behandelt wie Fitnessstudios und müssen schließen. Ausnahmen gibt es nur für den Schul- und den Profisport.

Die bayerische Regierung lässt verlauten, sie hätte am Montag sowieso vorgeschlagen, alle Sportstätten wegen steigender Infektionszahlen zu schließen.

Bericht des Bayerischen Rundfunks