(Teil-)Erfolg

In den letzten Monaten haben wir einige Breitseiten gegen eine Anklage abgeschossen. Nunmehr scheinen unsere Argumente gefruchtet zu haben. Das Gericht informiert uns darüber, die Staatsanwaltschaft habe die Anklage zurückgenommen.

Leider ist das möglicherweise nur ein Teilerfolg. Denn die Rücknahme einer Anklage bedeutet noch nicht, dass die Staatsanwaltschaft auf die weitere Strafverfolgung verzichtet. Vielmehr kann sie die Anklage auch einfach neu formulieren, also Mängel ausbügeln, und die Anklage wieder bei Gericht einreichen.

In den weitaus meisten Fällen folgt auf die Rücknahme der Anklage aber die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Dann ist die Sache erst mal zu Ende. Zu reden ist dann nur noch über die Kosten. Aber glücklicherweise ist das Gesetz hier eindeutig: Bei Anklagerücknahme muss die Staatskasse alle Kosten übernehmen, auch die dies Verteidigers.