Rettung um die Ecke

Bei manchen Mandaten im Bereich der Strafverteidigung laufen die Honorarverhandlungen eher zäh. Allerdings steckt dahinter oft kein böser Wille. Sondern der Umstand, dass der Mandant halt tatsächlich finanziell auf dem Zahnfleisch geht. Das kann ich natürlich berücksichtigen, aber am Ende des Tages muss ich auch von was leben.

Ich erzähle davon, weil sich in einer „kleinen“ Strafsache der Kontakt mit dem Mandanten ungefähr so aufteilte: 50 % Gespräch zur Sache. 50 %: Wann ist mit einer angemessenen Anzahlung zu rechnen? Beim zweiten Punkt landeten wir immer in einer Sackgasse, und zuletzt habe ich dann auch freundlich gesagt, dass Zusagen auch nichts helfen, wenn sie sich immer zerschlagen.

Und nun das: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage – für mich sehr überraschend zum Schöffengericht. Das Schöffengericht ist zwar auch Teil des Amtsgerichts, aber eine Etage über dem Strafrichter. Am Schöffengericht gibt es aber quasi automatisch einen Pflichtverteidiger. Damit wäre meine Tätigkeit also zumindest gesichert. Der Mandat freute sich über diese Entwicklung. Ich habe ihm trotzdem erklärt, dass am Schöffengericht auch – zumindest auf dem Papier – eine höhere Strafe zu erwarten ist. Er meint, wenn wir die Sache mit der Kohle jetzt so elegant gelöst haben, kriegen wir den Rest auch noch hin …