Nicht ganz billig kommt dem Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow ein Stinkefinger, den er während einer Landtagsdebatte einem AfD-Abgeordneten gezeigt hat. Darüber hinaus soll Ramelow den Abgeordneten auch noch als „widerlichen Drecksack“ tituliert haben, berichtet ntv.
5.000 Euro lässt Ramelow sich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO kosten. Das Geld soll an gemeinnützige Einrichtungen fließen. Diese strafrechtliche Lösung der Angelegenheit ist so etwas wie ein Mittelweg. Die Staatsanwaltschaft hätte auch Anklage gegen Ramelow erheben können, was dann möglicherweise zu einer öffentlichen Hauptverhandlung und einer Geldstrafe (inklusive Eintragung im Vorstrafenregister) geführt hätte.
Ebenso wäre es aber möglich gewesen, den Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg (§ 374 StPO) zu verweisen und das Ermittlungsverfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einzustellen. Auch wenn es sich unzweifelhaft um eine Entgleisung handelte, spielte sich das Ganze im Parlament ab, wo ja auch mal starke Worte zugelassen sein müssen. Außerdem hat der Ministerpräsident sich wohl entschuldigt.