Ungewöhnliche Transaktionen

Die Corona-Soforthilfe aus dem letzten Jahr erweist sich mittlerweile als kleines Konjunkturpaket für Strafverteidiger.

Auch ich habe schon etliche Fälle auf dem Tisch, aber offensichtlich allenfalls kleine Fische. Jedenfalls im Vergleich zu dem Gastwirt aus Rottweil, der sich nun vor dem dortigen Landgericht verantworten musste. Der Mann soll insgesamt etliche Male Corona-Hilfen beantragt und 488.000,00 € zu Unrecht erhalten haben. Die letzten Anträge soll er sogar noch gestellt haben, nachdem schon bei ihm wegen Betrugsverdacht durchsucht worden war.

Die Quittung fällt allerdings entsprechend aus. Drei Jahre und zwei Monate Gefängnis, urteilte das Landgericht Rottweil. Und das, obwohl der Mann wohl umfassend gestand. Bewährung ist bei einer Strafe über zwei Jahren Gefängnis nicht mehr drin.

Auffällig bei meinen Fällen ist, dass fast alle Verfahren ins Rollen kamen, weil die Hausbanken der Antragsteller Geldwäscheverdacht angezeigt haben. Die Banken sind ja dazu verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen zu melden. Schon von der Höhe her dürften die 9.000 Euro, die da auf einen Schlag reinkamen, manchen Alarm getriggert haben.

Gut möglich also, dass die echte Lawine noch anrollt. Wenn nämlich die Bewilligungsbehörden selbst ernsthaft in die Prüfung einsteigen – sofern sie es überhaupt schaffen. Hier in Nordrhein-Westfalen mussten Leistungsempfänger bislang noch nicht mal die Rückmeldungen abgeben.