Die Kameras des Nachbarn

Die Videoüberwachung von Grundstücken wird zwar immer normaler, aber nicht unbedingt rechtmäßiger. Jedenfalls müssen es Bewohner nicht hinnehmen, wenn ihr Nachbar mit Videokameras einen „Überwachungsdruck“ erzeugt. Dies macht das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Urteil klar.

Ein Hauseigentümer hatte zwei Kameras installiert. Angeblich, um sein eigenes Grundstück zu überwachen. Die Nachbarn meinten jedoch, damit könne er auch ihr Anwesen erfassen, gerade wenn die Kameras beweglich seien.

Eine tatsächliche Beobachtung ist nach Auffassung der Richter nicht nötig. Vielmehr genüge die Sorge, beobachtet zu werden. Die Betroffenen müssten allerdings glaubwürdig darlegen, dass diese Gefahr besteht. Das war den Beklagten aber problemlos möglich. Sie führen seit Jahren „erbitterte Rechtsstreite“ mit ihren Nachbarn. Von daher, so das Gericht, liege es nahe, dass die Kameras nicht nur dem Schutz des eigenen Grundstücks dienen.

Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 16.12.2020