Taxifahrer brauchen keine Ortskenntnis mehr

Uber & Co. kommen aus der rechtlichen Grauzone heraus. Der Bundesrat billigte die Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Wichtigste Änderung ist die ausdrückliche Legalisierung von privaten Fahrdiensten. Diese dürfen künftig ebenso wie Taxis offiziell Fahrgäste befördern.

Der Unterschied zwischen Taxi und Fahrdienst beschränkt sich künftig auf einen Unterschied: Taxis dürfen nach wie vor überall Kunden einsteigen lassen. Fahrdienstleister müssen dagegen telefonisch oder per App vorab gebucht werden. Außerdem sind die Mietwagen im Gegensatz zu Taxis verpflichtet, an ihre Betriebsstätte zurückzukehren, so lange sie keinen neuen Auftrag haben.

Eine weitere Änderung gibt es noch, die Taxifahren mutmaßlich nicht attraktiver macht. Taxifahrer müssen künftig keine Ortskundeprüfung mehr bestehen. Stattdessen sind die Taxifirmen verpflichtet, ihre Autos mit einem aktuellen Navigationssystem auszurüsten.