Vier Jahre statt lebenslänglich

Im Fall des tödlichen Autorennens von Moers bekommt der Hauptangeklagte eine deutlich niedrigere Freiheitsstrafe. Statt dem ursprünglichen Mordurteil (lebenslänglich) sind es nun vier Jahre Freiheitsstrafe. Die Neuverhandlung war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof die erste Entscheidung aufhob.

Der 22-Jährige war am Ostermontag 2019 mit bis zu 167 Stundenkilometern durch ein Wohngebiet in Moers gefahren. Und zwar mit einem 600 PS starken Auto. Er soll sich mit einem anderen Autofahrer ein Rennen geliefert haben. Als eine unbeteiligte Frau mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße kam, konnte er nicht mehr bremsen. Die Frau erlitt beim Zusammenstoß tödliche Hirnschäden.

Der Angeklagte hatte sich damit verteidigt, er sei auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen. Deshalb habe er darauf vertraut, dass es nicht zu einem Unfall kommt. Diese Angabe, die gegen einen Tötungsvorsatz sprechen könnte, hätte laut dem Bundesgerichtshof stärker berücksichtigt werden müssen. Dem ist das Landgericht Kleve nun in der Neuauflage des Prozesses nun gerecht geworden.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Nun geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Das Urteil gegen den anderen Beteiligten am Autorennen ist mittlerweile rechtskräftig. Er bekam drei Jahre und neun Monate Haft.