Ein Polizeibeamter hat für Ermittlungen in einer Wirtschaftsstrafsache Darknetgeschichte wochenlang Datenträger ausgewertet. Das ist jetzt ja nichts Ungewöhnliches. Interessant fand ich aber folgenden Aktenvermerk, den er ans Ende seines Ermittlungsberichts gesetzt hat:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Unterzeichner keine professionelle Ausbildung zur Komplettauswertung von Datenträgern oder versteckten unvollständigen Dateien besitzt, somit erhebt die Datenauswertung keinen Anspruch auf eine Vollständigkeit.
Gut, als Beschuldigter würde ich mich da jetzt nicht unbedingt beschweren.