Wann ist ein Facharzt ein Facharzt? Das wollte wohl ein rühriger Mediziner austesten. Er warb für sich mit dem Hinweis auf zahlreiche Facharzttitel, unter anderem in „Akupunktur“, „Hypnose“, „Sexualmedizin“ und „Raumfahrtmedizin“.
Kleines Problem: Diese Facharzttitel gibt es gar nicht. Und deshalb darf man sich auch nicht damit schmücken, so das Landgericht Koblenz. Der Facharzttitel belege den Abschluss einer anerkannten Weiterbildung sowie deren Anerkennung durch die Bezirksärztekammer. Dementsprechend bestehe die Gefahr, dass Patienten die vom Arzt geführten Bezeichnungen für ebenso fachlich unterfüttert halten – und möglicherweise enttäuscht werden. Geklagt hatte ein Wettbewerbsverband (Aktenzeichen 1 HK O 29/21).