Bereit?

Ich weiß nicht, an wie viele Rechtsanwälte diese E-Mail ging:

… bei Ihnen mit der dringenden Bitte um Unterstützung. Ich habe Probleme mit einem Eintrag im Bundeszentralregister. Dieser muss unbedingt gelöscht werden, weil ich sonst eine Stelle nicht bekomme. Das Amt ist leider dazu nicht bereit, der Eintrag ist leider auch nicht falsch. Ich suche nun unbürokratische Hilfe. Kennen Sie vielleicht jemanden, der etwas machen kann (Ministerium o.ä.)? Finanzielle Mittel, sofern erforderlich, stehen ausreichend zur Verfügung. Falls Sie eine Möglichkeit sehen, kontaktieren Sie mich bitte über meine E-Mail-Adresse, alles weitere dann im persönlichen Gespräch.

Allerdings weiß ich, dass ich nicht antworte.

A….loch

In Strafverfahren gibt es das Recht auf Akteneinsicht. Zum Glück. Nicht von der Akteneinsicht umfasst sind allerdings unter anderem die Notizen, welche sich Staatsanwälte und Richter machen. Mitunter kommt es allerdings vor, dass so etwas versehentlich mitgeschickt wird, weil es halt vorher keiner aussortiert.

In einem Gerichtsverfahren mit mehreren Angeklagten fielen mir so die „Schmierzettel“ einer Richterin vor die Füße, als ich die gerade eingetroffene Akte aufklappte. Auf dem zweiten Blatt Blatt, eine Telefonnotiz oder so was in die Richtung, steht mittig und leicht angeschrägt:

-> Vert. zu 1: A….loch!!

Gut, ich bin Verteidiger des Angeklagten zu 2 und somit nicht direkt betroffen. Jetzt muss ich überlegen, ob ich dem A….loch (nicht meine Bewertung!) und/oder den anderen Verteidigern von dem Fundstück berichte. Meinem Mandanten ist eher daran gelegen, den Prozess hinter sich zu bringen. Ein Befangenheitsantrag des Angeklagten zu 1, der natürlich gute Erfolgsaussichten hätte, würde das Verfahren wieder in die Warteschleife jagen.

Aber zunächst gebe die Akte erst mal kommentarlos zurück. Schmierzettel natürlich inklusive.

Ihr Harry Potter

Die Mandantin:

Sehr geehrter Herr Vetter, wenn es eine verbindliche Garantie gibt, dass der Prozess über den Einspruch gewonnen wird, dann möchte ich die Sache verhandeln lassen. Ansonsten sagen Sie mir bitte Bescheid, wenn irgendwas schiefgehen kann, das dürfte auf keinen Fall passieren.

Mir kam folgende Antwort in den Sinn:

Selbstverständlich kann ich Ihnen verbindlich garantieren, dass wir den Prozess gewinnen. Verbindlichst Ihr Harry Potter

Nun ja, in Wirklichkeit erkläre ich das Für und Wider halt noch einmal. Nur die Entscheidung, die kann ich der Mandantin am Ende nicht abnehmen.