In Strafverfahren gibt es das Recht auf Akteneinsicht. Zum Glück. Nicht von der Akteneinsicht umfasst sind allerdings unter anderem die Notizen, welche sich Staatsanwälte und Richter machen. Mitunter kommt es allerdings vor, dass so etwas versehentlich mitgeschickt wird, weil es halt vorher keiner aussortiert.
In einem Gerichtsverfahren mit mehreren Angeklagten fielen mir so die „Schmierzettel“ einer Richterin vor die Füße, als ich die gerade eingetroffene Akte aufklappte. Auf dem zweiten Blatt Blatt, eine Telefonnotiz oder so was in die Richtung, steht mittig und leicht angeschrägt:
-> Vert. zu 1: A….loch!!
Gut, ich bin Verteidiger des Angeklagten zu 2 und somit nicht direkt betroffen. Jetzt muss ich überlegen, ob ich dem A….loch (nicht meine Bewertung!) und/oder den anderen Verteidigern von dem Fundstück berichte. Meinem Mandanten ist eher daran gelegen, den Prozess hinter sich zu bringen. Ein Befangenheitsantrag des Angeklagten zu 1, der natürlich gute Erfolgsaussichten hätte, würde das Verfahren wieder in die Warteschleife jagen.
Aber zunächst gebe die Akte erst mal kommentarlos zurück. Schmierzettel natürlich inklusive.