Nun erfunden: „übermäßig-rasendes Fahren“

Die recht zügige Autofahrt des „Bugatti-Rasers“ bleibt strafrechtlich ohne Konsequenzen. Der Tscheche war mit einem Bugatti Chiron über die A 2 gebrettert. 417 km/h in der Spitze dokumentierte die Videoaufnahme aus dem Cockpit, welche ihren Weg ins Internet fand.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Saale) hat hat den Fall noch mal geprüft. Sie kommt wie auch schon die Staatsanwaltschaft zutreffend zu dem Ergebnis, dass es bei uns kein allgemeines Tempolimit gibt. Schnellfahren ist demnach erlaubt, so lange Dritte nicht nachweislich gefährdet werden. Das war nicht der Fall. So weit, so wenig überraschend. Siehe Gesetz, sozusagen.

Interessant an der Pressemitteilung finde ich freilich den letzten Absatz:

Wenn der Bundesgesetzgeber derartige Handlungsweisen zukünftig unterbinden möchte, dann wäre an eine Änderung der Vorschrift des § 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO zu denken. Nach jener Vorschrift gilt auf Autobahnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger
Gesamtmasse. Die Einführung einer Geschwindigkeitsobergrenze in der Straßenverkehrsordnung, nach der ein sehr schnelles Fahren noch erlaubt wäre, ein übermäßig-rasendes Fahren indes verboten wäre (z. B. 200 km/h), könnte womöglich Abhilfe
schaffen.

Die durchaus kreative Erfindung des „übermäßig-rasenden Fahrens“ lässt mich doch aufhorchen. Zumal in der reichlich bemühten Abgrenzung zum „sehr schnellen Fahren“, welche man also noch erlauben möchte. Hierfür schon mal danke, liebe Staatsanwaltschaft. Wir könnten wahrscheinlich stundenlang überlegen, wie man dieses sprachliche Knäuel entwirren will, ohne dass seine innere Widersprüchlichkeit zu offensichtlich wird. Ich belasse es mit Blick auf die späte Stunde bei meiner Meinung zu solchen Belehrungen: So was sollten sich Beamte besser sparen. Die Aufgabe einer Generalstaatsanwaltschaft ist die Strafverfolgung, sicher auch noch der eine oder andere Verwaltungskram. Aber ganz sicher keine unverblümte Politikberatung…