Gesetzesvorhaben: Adjektivierung

Der Hamburger Senat möchte mit einer Gesetzesänderung die Begriffe „Rasse“ und „rassische Verfolgung“ aus diversen Gesetzen entfernen. Damit will sich die Hansestadt von Theorien distanzieren, welche „die Existenz verschiedener menschlicher Rassen behaupten“.

Die Hamburger Justizsenatorin erläutert den Plan:

Sprache beeinflusst unser Bild von anderen Menschen. Die Wissenschaft sagt, dass Menschen nicht in Rassen eingeteilt werden können. Nur rassistische Ideologien gehen von dieser Annahme aus. In Gesetzestexten hat der Begriff nichts zu suchen. Die Einteilung in Rassen widerspricht auch dem Geist und Menschenbild des Grundgesetzes. Die Änderung ist deshalb eine wichtige sprachliche Richtigstellung und benennt das Problem jetzt klar und unmissverständlich: Kein Mensch darf rassistisch diskriminiert werden. Menschliche Rassen gibt es nicht.

Die Lösung: Der Begriff Rasse wird durch den Begriff „rassistisch“ ersetzt, und zwar in Verbindung mit Formulierungen wie „Behandlung/Diskriminierung/Verfolgung“.

Zu ihrem eigenen Bedauern mussten die Gesetzesplaner zur Kenntnis nehmen, dass mehr als die Adjektivierung (Rasse -> rassistisch) allerdings nicht zu machen ist. Zitat:

Bei einer ersatzlosen Streichung des Begriffs bestünde dagegen die Gefahr, dass das Schutzniveau abgesenkt wird.

Auch für das Grundgesetz gibt es Reformpläne. Dort fällt der problematische Rassebegriff schon recht weit vorne, siehe (Art. 3 Abs. 3 GG). Allerdings ist die Diskussion auf Bundesebene schon seit geraumer Zeit abgeflacht, was natürlich auch an anderen Problemen liegen kann.

Pressemitteilung des Hamburger Senats