Kein Training – keine Beiträge

Ihr habt während der Lockdowns Beiträge zum Fitnessstudio gezahlt? Oder ihr habt nicht gezahlt, aber die Laufzeit eures Vertrages soll sich für die Zeit der Schließung verlängern? Dann wird euch ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin interessieren.

Den knallharten Gebührenkurs fuhr eine mittelgroße Studiokette, wie so viele andere auch. Nun muss der Anbieter aber juristisch einlenken. Auf eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gibt das Unternehmen nach, die Ansprüche der Kunden werden anerkannt. Es handelt sich um eine sogenannte Musterfeststellungsklage. Rund 1.200 Kunden hatten sich angeschlossen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht sich in der Auffassung bestätigt, dass Fitnessstudios die Lockdown-Kosten nicht auf ihre Kunden abwälzen können. Vielmehr gelte der Grundsatz „Kein Training – keine Beiträge“. Es gibt mittlerweile auch etliche andere Urteile, die den Kunden recht geben. Bislang habe ich allerdings von keinem einzigen Studio gehört, das Beiträge ohne Aufforderung freiwillig erstattet hat.

Da hilft nur entschiedenes Nachhaken…

Pressemitteilung der Verbraucherschützer