Derzeit unverbesserlich

Erstmals sind Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Konkret ging es um eine Straßenblockade in Heilbronn im Februar. Zwei der Angeklagten hatten schon früher Straßen blockiert und dafür Geldstrafen kassiert. Deshalb sah das Amtsgericht Heilbronn keine Möglichkeit, noch einmal Bewährung zu geben.

An sich sollen kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten gar nicht verhängt werden. So regelt es § 47 StGB. Selbst wenn eine Freiheitsstrafe also naheliegt, kann und soll unter Berufung auf diese Vorschrift die Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Soweit die Regel. Diese gilt aber nur, wenn nicht die besonderen Umstände der Tat oder die Persönlichkeit des Täters „die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich macht“.

Bei den beiden Angeklagten bejaht das Amtsgericht diesen Ausnahmefall. Die Männer hatten vor Gericht erklärt, dass sie mit ihren Aktionen weitermachen wollen. In der Tat setzte sich einer der Angeklagten nach dem Urteil gleich wieder auf eine Straße. Da bleibt insgesamt dann auch wenig Spielraum für eine Strafaussetzung zur Bewährung. Es wird interessant, ob andere Gerichte ebenfalls so schnell eskalieren.

Moderater geht der Marburger Oberbürgermeister Thomas Spies mit der Letzten Generation um. Tatsächlich kauft er seine Stadt von weiteren Blockaden frei, indem er Forderungen der Gruppe erfüllt. Die Letzte Generation hatte von ihm, aber auch von anderen Kommunen verlangt, ihre Forderungen in einem Brief an alle Bundestagsfraktionen zu unterstützen. Spies befürwortete also die Forderungen nach dem 9-Euro-Ticket, einem Tempolimit auf Autobahnen und die Schaffung eines Bürger- und Gesellschaftsrates mit zufällig ausgewählten Mitgliedern. Dieses Gremium soll „die Frage beraten, wie wir in Deutschland Nullemissionen bis 2030 erreichen“.

Der SPD-Bürgermeister verteidigt seinen Brief damit, er bringe ohnehin nur zum Ausdruck, „was in der Universitätsstadt Marburg Beschlusslage ist“. Das ändert aber nichts daran, dass sich der Oberbürgermeister faktisch erpressen lässt. Fragt sich nur, wie er sich verhält, wenn die Letzte Generation erst mal die wirklich harten Forderungen stellt.