Keine Bewährung für Klimakleber

Das Amtsgericht Heilbronn hat drei Klimakleber wegen Straßenblockaden zu Haftstrafen verurteilt. So was gab es schon, allerdings wurden die Strafen bisher immer zur Bewährung ausgesetzt. Nicht so in diesem Fall. Die zwei Männer und eine Frau sollen ihre Strafen von fünf, vier und drei Monaten tatsächlich absitzen.

Die Staatsanwaltschaft lastete den Angeklagten vor allem die „Rückfallgeschwindigkeit“ an. Diese waren nämlich nach einer früheren Verurteilung direkt wieder in Aktion getreten. Hieraus ergebe sich, dass die Angeklagten „völlig unbelehrbar“ sind. Auch in der aktuellen Verhandlung kündigten die Angeklagten an, mit den Blockaden weiter machen zu wollen. Vor diesem Hintergrund wollte die Richterin eine günstige Sozialprognose nicht mehr sehen, die für eine Bewährung erforderlich ist.

Die Angeklagten können gegen die Urteile Rechtsmittel einlegen. Weitere Einzelheiten berichtet der SWR.