Quittung bei Polizeikontrolle

Bei Personenkontrollen soll die Bundespolizei Betroffenen künftig eine „Quittung“ ausstellen müssen. Dies ist Teil einer Reform des Bundespolizeigesetzes, auf das sich die Ampelkoalition geeinigt hat.

Die Quittungspflicht soll in erster Linie Racial Profiling verhindern. Allerdings wird die Vorschrift natürlich für jedermann gelten. Das bedeutet, dass man nach einer Personenkontrolle eine Bestätigung mit Uhrzeit, Ort, Aktenzeichen und Grund der Kontrolle verlangen kann. Damit haben Betroffene eine bessere Möglichkeit, Beschwerden einzulegen.

In Bremen ist die Polizei schon seit einiger Zeit verpflichtet, solche Quittungen zu erteilen. Die Nachfrage soll sich zwar noch in Grenzen halten, aber das Projekt ist gerade erst angelaufen. Ich kann unabhängig davon immer nur raten, nach einer zweifelhaften Kontrolle, dazu gehört auch die Durchsuchung des Rucksacks/Gepäcks oder des Wagens, auf einem Beleg zu bestehen (wie in § 107 StPO auch vorgeschrieben), damit es später nicht heißt, wir wissen von nichts. Im Zweifel mal nach dem Vorgesetzten fragen und auf die erwähnte Vorschrift hinweisen – das hilft durchaus.