Flughafen: Keine Haftung für lange Sicherheitskontrolle

Flugreisende müssen die offiziellen Empfehlungen beachten, wann sie am Flughafen sein sollen. Sonst tragen sie das Risiko, wenn sie in der Sicherheitskontrolle feststecken und ihren Flug verpassen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Ein Reisender hatte den Bund verklagt, weil er seinen Flug nach Portugal verpasste. Der Flughafen empfiehlt allen Reisenden, zur Öffnung des Check-Ins am Flughafen zu sein, in diesem Fall 2,5 bis 3 Stunden. Diese Zeit unterschritt der Reisende. Außerdem gab er auch noch ein Sperrgutgepäckstück auf, was am Schalter länger dauerte. Eine lange Warteschlange an der Sicherheitskontrolle führte dann dazu, dass das Flugzeug ohne die Passagiere abhob.

Laut dem Landgericht Köln kommt eine Haftung des Bundes für lange Sicherheitskontrollen höchstens dann in Betracht, wenn der Reisende entsprechend den Empfehlungen frühzeitig eincheckt und dann trotzdem nicht mitgenommen wird (Aktenzeichen 5 O 250/22).