Strafprozess als Tondokument

Schon seit langem gibt es Pläne, Strafprozesse besser zu dokumentieren. Bisher schreiben Richter teilweise monatelang (mehr oder weniger) an jedem Verhandlungstag mit, und was sie aus ihren Notizen als „Sachverhalt“ kristallisieren, gerinnt dann zur Wahrheit im sogenannten Tatbestand des Urteils. Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, nach dem die Hauptverhandlung zumindest auf Tonband aufzunehmen und in ein Textdokument zu transkribieren ist.

Die ursprünglich angedachte Videoaufzeichnung ist damit zunächst vom Tisch. Gegen Video haben vor allem die Richter argumentiert – und zwar vornehmlich mit dem Zeugenschutz. Immerhin bleibt eine Videoaufnahme des Prozesses möglich, wenn das Gericht dies zulässt. Die Audioaufnahme bleibt allerdings in jedem Fall verpflichtend. Es soll aber möglich sein, dass die Stimmen von gefährdeten Zeugen verfremdet werden.

Selbst wenn das Gesetz kommt, wird es noch lange dauern, bis die Dokumentation in den Gerichten ankommt. Es soll jahrelange Übergangsfristen geben.