Gnadenstoß für Vorratsdatenspeicherung

Nun zur guten Nachricht des Tages: Es wird in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung geben. Das Bundesverwaltungsgericht beerdigt mit einer heute bekanntgegebenen Entscheidung den Wunsch nach einer vorsorglichen Totalspeicherung von Verbindungsdaten aller Bürger, egal ob beim Telefon, im Mobilfunk oder im Internet.

Die schon seit Jahren in Paragrafen gegossene umfassende Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Auffassung der Richter gegen EU-Recht. Sie ist deshalb nicht anwendbar, wie das Gericht ausdrücklich feststellt. Schon die Vorinstanzen und andere Gerichte haben die Vorratsdatenspeicherung vorläufig blockiert.

Nach der heute bekanntgegebenen Entscheidung ist eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch unspezifizierte Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten unzulässig. Laut den Richtern fehlen „objektive Kriterien“, die einen Zusammenhang zwischen Speicherung und verfolgtem Zweck herstellen.

Außerdem habe der Gesetzgeber bei Telefondaten die vom Europäischen Gerichtshof geforderte strikte Begrenzung der Zugriffsrechte auf „Fälle der nationalen Sicherheit“ nicht umgesetzt. Bei Internet-Verbindungen hätte die Nutzung auf Fälle schwerer Kriminalität und schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit beschränkt werden müssen. All dies hat der Gesetzgeber laut dem Urteil versäumt.

Die Vorratsdatenspeicherung steht zwar nach wie vor im Gesetz. Sie bleibt aber außer Kraft (Aktenzeichen 6 C 6.22 sowie 6 C 7.22)