Wer sich bedrängt fühlt, darf trotzdem nicht rasen

Weil er sich vom nachfolgenden Fahrzeug bedrängt fühlte, gab ein Berliner Autofahrer Gas. Er fuhr 88 km/h statt der erlaubten 50 km/h. Dumm nur: Der „Drängler“ war ein Wagen der Polizei. Gegen das einmonatige Fahrverbot sowie die Geldbuße von 260 Euro zog der Betroffene vor Gericht.

Der Amtsrichter erkannte die unschöne Rolle des Polizeiautos. Er reduzierte die „vorwerfbare Überschreitung“ auf 25 km/h. Das hätte dem Mann ein Fahrverbot erspart.

Doch die vorgesetzten Richter am Kammergericht Berlin sahen es anders:

„Einen Rechtssatz, eine Annäherung des nachfolgenden Fahrzeugs erlaube eine – zumal drastische – Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, gibt es nicht.“

In der Tat ist es ein klein wenig unlogisch, einem Drängler davon fahren zu wollen. Immerhin will der Drängler ja in der Regel das Tempo erhöhen. Er würde also ohnehin gleich wieder am Hinterrad kleben. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden. Klare Perspektive für den Berliner Autofahrer: Der Führerschein ist für einen Monat weg (Aktenzeichen 3 ORbs 158/23122 Ss 71/23).