Eine Klima-Aktivistin ist in Berlin zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ohne Bewährung. Es ist wohl das bislang härteste Urteil wegen Straßenblockaden.
Die Akteure der „Letzten Generation“ erleben momentan, wie die deutsche Justiz auf Straftaten reagiert: lange zurückhaltend, oft auch nachsichtig, aber bei hartnäckigen Wiederholungstätern mit immer höherem Strafdruck.
Das erste Verfahren wird noch gegen Geld- oder Arbeitsstunden eingestellt, dann folgen die eine oder andere Geldstrafe, schließlich die erste Bewährung, die zweite Bewährung – und dann ist halt irgendwann Schluss mit lustig. Lustig deswegen, weil die „Letzte Generation“ dem Nachwuchs ja mehr oder wenig offen in Aussicht stellt, dass Geldstrafen von interessierten Dritten übernommen werden und somit nicht wehtun.
Bei Haftstrafen ist das natürlich nicht möglich. Auch wenn acht Monate eine lange Zeit sind, ist hier das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Für eine Nötigung kann es bis zu drei Jahre Gefängnis geben. Wenn sich jemand über einen längeren Zeitraum strafbar macht, liegen oft auch die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafe nicht mehr vor. Die Einzelstrafen werden dann nicht zusammengezogen. Sondern addiert.
Am Ende können also Gefängnisaufenthalte herauskommen, welche die eigentliche Höchststrafe in der Summe weit übersteigen. Man kann nur hoffen, dass Klimaklebern diese Konsequenzen für ihr eigenes Leben bewusst sind. Spätestens nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel wird es sich drastisch verändern, am Tag des Strafantritts.